Weiterbildung für Ihre Zukunft!
Weiterbildung und Grundqualifikation nach EU-BKF (1. Weiterbildung)
Nach dem neuen EU Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz müssen alle Fahrer/-innen mit der Fahrerlaubnis der Klassen C1 – C1E – C – CE, unabhängig vom Erwerb der Fahrerlaubnis, an 35 Stunden Weiterbildung teilnehmen.
Um die Weiterbildung mit der Gültigkeit des Führerscheins zu synchronisieren, kann bei entsprechendem Ablaufdatum des Führerscheins die Weiterbildung terminlich erfolgen.
Die Weiterbildung darf auf 7 Std. pro Jahr aufgeteilt werden, sie gliedert sich dabei in 5 Module. (tabellarisch)
- Eco-Training
- Vorschriften für den Güterverkehr
- Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
- Schaltstelle Fahrer, Dienstleister, Imageträger, Profi
- Ladungssicherung
Wir bieten Ihnen ein schlüssiges Konzept im Schulungsbetrieb mit verständlichem Schulungsmaterial und pädagogisch geschulten Lehrkräften, damit Ihrem Erfolg nichts mehr im Wege steht.
Die nächsten Termine finden Sie auf der Startseite unserer Homepage unter Aktuelles.
Aufbauseminar für Fahranfänger (2. Weiterbildung)
Das Seminar besteht aus 4 Sitzungen von 135 Minuten und einer Fahrprobe für jeden Kursteilnehmer.
Termine auf Anfrage.